Hausordnung
Liebe Besucherinnen, liebe Besucher,
wir begrüßen Sie sehr herzlich im Metallhandwerksmuseum Steinbach-Hallenberg und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Zu Beginn Ihres Besuchs möchten wir Sie gerne mit der Hausordnung vertraut machen.
Präambel
Die Hausordnung dient dazu, Ihnen den Besuch unseres Metallhandwerksmuseums so angenehm wie möglich zu machen. Die Hausordnung ist für alle BesucherInnen verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgeländes erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.
Allgemeine Hinweise
Treppen, Durchgänge und Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen frei zu halten
Der Konsum von Drogen ist auf dem gesamten Gelände des Museums untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist das Museumspersonal berechtigt, ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und einen Platzverweis zu erteilen
Das Übernachten auf dem Gelände des Museums ist untersagt
Verhalten in den Ausstellungsräumen
Bitte verhalten Sie sich in den Ausstellungsräumen so, dass sich andere Besucherinnen und Besucher nicht behindert oder belästigt fühlen
Besucherinnen und Besucher haften für alle durch sie entstandenen Schäden. Im Falle einer Beschädigung von Kunstwerken ist das Museumspersonal berechtigt, die Personalien des Verursachers aufzunehmen
den Anweisungen des Museumspersonals ist Folge zu leisten
Eltern, Erziehungsberechtigte sowie Gruppenleiterinnen und -leiter sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich
In den Ausstellungsräumen ist das Essen und Trinken nicht erlaubt
Auf dem Museumsgelände gilt ein generelles Rauchverbot
Die bereitgestellten Sitzgelegenheiten sollen nicht von ihren festgelegten Standorten entfernt werden
Film- und Fotoaufnahmen
Das Fotografieren und Filmen in den Räumen der Dauerausstellung ist grundsätzlich nur für private Zwecke gestattet. Alle nicht ausschließlich privat genutzten Foto-, Film- und Tonaufnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Museumsleiterin
Tiere
Das Mitführen von Tieren ist in den Ausstellungsräumen des Museums untersagt, ausgenommen hiervon sind Behindertenbegleithunde. Die Halter haften für ihre Tiere.